Bei einer erneuten Demonstration für unsere grundgesetzlich garantierten Freiheiten in Stuttgart habe ich versucht klarzumachen, dass Regierung und Justiz sich bei einer Rechtsgüterabwägung zwischen persönlichen Freiheiten und Gesundheitsschutz nicht auf eine ausserordentliche gesundheitliche Gefahr berufen können. Sehen Sie obiges Video mit meiner Stuttgarter Rede.
Alleinige Grundlage aller amtlichen und bisherigen Risikoabschätzungen sind positive PCR-Tests. Diese Tests werden in aller Welt in über 300 Variationen mit „Notfallzulassungen“ ohne amtliche Validierungern für Milliarden $ oder € verkauft und verwendet. Sie sagen weder etwas aus über ein Erkrankungsrisiko noch über Ansteckungsgefahren. Sie sind auch positiv bei SARS-Viren, mit denen wir Menschen in aller Welt und auch viele Tiere schon über 15 Jahre vertraut sind und die auch bisher keine Gefahr begründet haben. Die Welt fällt auf einen Schwindel rein! Das ist peinlich.
Es wird aber kriminell und bekommt ein anderes Gewicht, wenn solche Testerei eingesetzt wird, um die von uns anvertraute Macht zu mißbrauchen und uns mit Immunitätsnachweisen zu sogenannten Impfungen zu zwingen, die in Wirklichkeit bisher verbotene Genmanipulationen sind.
Schon der Lockdown tötet inzwischen (s.u.), vernichtet längst Existenzen und beraubt uns unserer Grundrechte. Die Gerichte sind aufgerufen, sich nicht nur auf parteiliche Daten der Täter zu verlassen, sondern nach Wahrheit zu suchen, um unsere Grundrechte zu schützen.
Dr. Wolfgang Wodarg, 16.5.2020