Unbekannte haben den Eingung einer Moschee in Mecklenburg-Vorpommern zugemauert. Mehrheitlich steht für die Leitmedien fest, es muss sich um fremdenfeindliche Parolen handeln, die sie auf Papieren an die Gasbetonsteine hefteten. Ein Zitat von Erdogan und ein Kommentar zu seinen Anhängern sind „fremdenfeindliche Parolen“? Sogar so fremdenfeindlich, dass man das Foto z.B. auf Focus Online nicht zeigen mag?
Um die Lücken in dem Bericht zu ergänzen: das Erdogan-Zitat auf dem Papierzettel lautete: „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
Hierzu heißt es auf Wikipedia:
„Im April 1998 wurde Erdoğan vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakır wegen Missbrauchs der Grundrechte und -freiheiten gemäß Artikel 14 der türkischen Verfassung und nach Artikel 312/2 des damaligen türkischen Strafgesetzbuches (Aufstachelung zur Feindschaft auf Grund von Klasse, Rasse, Religion, Sekte oder regionalen Unterschieden) zu zehn Monaten Gefängnis und lebenslangem Politikverbot verurteilt. Anlass war eine Rede bei einer Konferenz in der ostanatolischen Stadt Siirt, in der er aus dem religiösen Gedicht Asker duası, das Ziya Gökalp zugeschrieben wurde, zitiert hatte.“
Die „fremdenfeindliche Parole“ auf der zugemauerten Tür, die sich auf Erdogans Ausspruch bezog, lautete: „Ihr nennt euch „Gläubige“ – Wir euch Invasoren“.
Das Netzwerk für Flüchtlinge in Parchim hat das Foto auf Facebook gepostet und passend dazu kommentiert, hingegen mehrheitlich die Kommentare der User eine klare Stellung beziehen und gegen den Verein poltern.