Nach Ermahnung zur Ruhe – Trier: „Einmann“ sticht mit Messer auf 64-Jährigen Nachbarn ein

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Symbolbild

Am späten Dienstagabend rückte die Polizeiinspektion Trier zu einer ursprünglich gemeldeten Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus im Trierer Osten aus. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte der in seiner Ruhe gestörte Anwohner im gemeinsamen Hausflur seinen Nachbarn zur Ruhe ermahnen wollen, als dieser sich unvermittelt mit einem größeren Brotmesser bewaffnete und damit sofort auf sein Gegenüber einstach. Mit schwersten Schnittverletzungen im Gesicht konnte sich der 64 jährige Geschädigte in seine Wohnung retten, in welche sich der 31 jährige Angreifer im Anschluss noch gewaltsam versuchte, Zutritt zu verschaffen. Beim Eintreffen der Streifen ließ sich der Aggressor zwar zunächst widerstandslos festnehmen, wehrte sich jedoch im weiteren Verlauf massiv gegen seine Festnahme, indem er nach den Beamten spuckte und trat. Dabei wurde ein Beamter durch einen Fußtritt am Kopf getroffen, sodass eine Gehirnerschütterung mit anschließender Dienstunfähigkeit die Folge war. Im Rahmen der bisher geführten Ermittlungen haben sich Hinweise dafür ergeben, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Störung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit handelte. Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Ermittlungsrichter des Amtsgericht Trier vorgeführt, der die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus anordnete.

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