Muslimin scheitert mit Eilklage wegen Schleierverbots am Steuer

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Symbolbild

Das muss wahrlich ein dringendes Problem sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit einer Eil-Klage gegen das Verschleierungsverbot am Lenkrad befasst, also kein Wunder das Gerichte überfordert sind, wenn die „Gläubigen“ stets ihre befindlichen Extrawürste durchsetzen wollen und obendrein Merkels Gäste gegen negative Asylbescheide klagen.

Während der Kronprinz Mohammed bin Salman im strenggäubigen Saudi-Arabien die Pflicht zur Verhüllung abschaffen will, da nach seiner Auffassung die muslimische Rechtsprechung, die Scharia, keine Verschleierung vorsehe, versuchen die Musliminnen oder Konvertierte in Deutschland die Steinzeit-Kleiderordnung immer mehr durchzudrücken.

[…] Eine Muslimin, die derzeit den Führerschein macht, ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Eilklage gegen das Schleierverbot am Lenkrad gescheitert. Die Karlsruher Richter verwiesen die Frau am Montag zunächst auf den Instanzenweg vor die Verwaltungsgerichte. Der Entscheidung zufolge legte die Klägerin zudem nicht dar, wie verschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene. […] Quelle: Die Welt.de/19.3.2018

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