München: Landgericht stuft „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein

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Klima-Chaoten in Berlin

Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.

Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle. Weiterlesen auf Welt.de

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FX9799
FX9799 (@fx9799)

Wurde auch Zeit.

Timon
Timon (@timoxx20)
Antwort an  FX9799

Diese Einstufung gilt nur in Bayern, nicht Bundesweit!

FX9799
FX9799 (@fx9799)
Antwort an  Timon

Hab ich in den Nachrichten auch so gehört,
aber da könnte doch ein Grundsatzurteil draus werden.
Wobei ich allerdings im Kalkutta an der Spree weniger dran glaube.
Dann können sich ja alle Kleber dorthin verziehen.
Die brauchen das. Hi

Timon
Timon (@timoxx20)
Antwort an  FX9799

Der Verfassungsschutz betrachtet die „Letzte Generation“ als nicht kriminelle oder terroristische Vereinigung. Dies sagte Haldenwang in einem TV-Interview. Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen. Es handelt sich um die Staatsschutzkammer des Freistaates Bayern, welche ausschließlich Bedeutung für Bayern hat. Auch die Aussage des von Haldenwang verdeutlicht, das die Justiz die „Letzte Generation“ als nicht als kriminelle Vereinigung einstuft. Ein Blick in andere Bundesländer bestätigt dies durch die sanfte Behandlung dieser Tätergruppe.

Holger
Holger (@holger)

Dann werden die hoffentlich alle bald verhaftet.

Timon
Timon (@timoxx20)
Antwort an  Holger

In Bayern kann dies nach diesem Urteil nun sehr gut möglich sein. In den anderen Bundesländern, sofern diese zur erkennungsdienstlichen Behandlung in Gewahrsam genommen wurden, werden diese noch am selben Tag wieder auf freien Fuß gesetzt. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, haben diese kaum mehr als eine Geldstrafe zu befürchten, welche dann von den NGO bezahlt werden, mit Geldern von Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt.