Mord an Maria L. in Freiburg: Tatverdächtiger Hussein K. kein MUFL

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Im Fall des Sexualmords an der 19-Jährigen Freiburger Studentin Maria L. wird der tatverdächtige Hussein K. wahrscheinlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten. In Deutschland galt er als minderjähriger Flüchtling und bekam besondere Betreuung. Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Quelle: Die Welt vom 22.02.2017

Politikstube: Warum wird Steuergeld für ein überflüssiges Gutachten verschwendet? Da erwiesen ist, dass Hussein K. vor vier Jahren schon in Griechenland versucht hat eine junge Frau zu ermorden, indem er sie eine Steilküste hinabgeworfen hat, das Opfer habe den Angriff überlebt, sei jedoch schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht worden. Der Täter sei festgenommen worden, wobei schon damals die Ermittler Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Flüchtlings, wonach er angeblich erst 17 Jahre alt gewesen sei, gehabt hätten. Danach sei er von einem griechischen Gericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und nur eineinhalb Jahre später unerkannt als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ in das deutsche Jugendhilfesystem aufgenommen worden.   Aber er ist ganz sicher nicht der einzige MUFL, der bei der Altersangabe schummelt.

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