Die Sprecherin des Justizministeriums, Rabea Bönnighausen, erklärte am Montag auf der Pressekonferenz in Berlin, dass zwei Bußgeldverfahren gegen die Messenger-App Telegram eingeleitet worden seien, da es keinen „leicht erkennbaren und unmittelbar erreichbaren Meldeweg für strafbare Inhalte“ gibt, sowie für das Fehlen eines „Zustellungsbevollmächtigten für Ersuche von Gerichten in Deutschland“.
Das Ministerium berief sich dabei auf das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches vorsieht, dass strafbare Inhalte konsequent und schnell gelöscht werden müssen.
Die Justizministerin Christine Lambrecht kündigte an, sämtliche Messenger-Dienste schärfer regulieren zu wollen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden“, erklärte die Ministerin Anfang dieses Jahres. Vor allem Telegram steht unter dem Vorwurf, mit rund 500 Millionen Nutzern aus der ganzen Welt eine Plattform für den Austausch von rechten und volksverhetzenden Inhalten zu sein.
Das Justizministerium habe zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt, erklärte Bönnighausen und fügte hinzu, Telegram habe nun „Gelegenheit, Stellung zu nehmen“.