Meldung der Leipziger Polizei löst Empörung bei Moralhütern aus

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Die unbequeme Wahrheit zu akzeptieren, dass fällt den politisch korrekten Menschen zunehmend schwerer? Eine humorvolle Formulierung in der Meldung der Leipziger Polizei erregt nun die Gemüter der selbsternannten Moralapostel, unwichtig scheinen der Täter und seine Straftaten sowie die Opfer zu sein,   die rituelle Entrüstung zielt auf das ungeschönte Ansprechen der realen Tatsachen ab.

Es geht um einen 19-jährigen Libyer, der erst sieben Wochen in Sachsen ist und bereits 26 Straftaten begangen hat, also bereits eine hohe Kriminalitätsrate vorzuweisen hat. Anfang September wurde das Goldstück festgenommen und sitzt in U-Haft.  Mit einer Portion Ironie veröffentlichte die Leipziger Polizei eine Meldung über die vielseitige Fachkraft aus Nordafrika und der folgende Satz führte dann zur Empörung der künstlich Aufgeregten:

[…] Ob es sich bei den Diebstahlshandlungen und Raubstraftaten um angemessene Begrüßungshandlungen gegenüber der Bevölkerung handelt, werden die Opfer mit Sicherheit zu verneinen wissen. […]

Wäre diese Empörung auch erfolgt, wenn es sich um einen deutschen Mehrfachstraftäter handeln würde?

Die Welt berichtet:

Die Leipziger Polizei hat sich nach scharfer Kritik für eine rechtspopulistische Pressemitteilung entschuldigt. Der Text, in der auf wertende Weise die Straftaten eines 19-jährigen Libyers aufgezählt werden, habe pauschalisierenden Äußerungen Vorschub geleistet, teilte die Polizei am Dienstag mit.

In der Pressemitteilung vom Montag hieß es: „Ob es sich bei den Diebstahlshandlungen und Raubstraftaten um angemessene Begrüßungshandlungen gegenüber der Bevölkerung handelt, werden die Opfer mit Sicherheit zu verneinen wissen.“

Auf Twitter waren viele User empört über diese Formulierung. Das sächsische Innenministerium antwortete dort, die Formulierung sei nicht in Ordnung, man werte das mit den Polizeikollegen aus. In der nun veröffentlichten Stellungnahme der Polizei hieß es, man räume den Fehler unumwunden ein. Die kritisierte Pressemitteilung werde aber nicht gelöscht – das wäre „fehlerversteckendes Tun“.

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