Viele Unternehmen leiden seit dem Frühjahr extrem unter den Anti-Corona-Maßnahmen. Millionen von Angestellten sind in Kurzarbeit und haben deutlich weniger Nettoeinkommen als vor Corona. Zwar wurde das Kurzarbeitergeld von 60 % (bzw. 67 % mit mindestens einem Kind) leicht erhöht, aber Tatsache bleibt, dass Kurzarbeiter weniger Nettoeinkommen zur Verfügung haben als zuvor.
Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Lockdown-Folgen hat die Bundesregierung einen Kündigungsschutz für Mietwohnungen und gewerbliche Räumlichkeiten erlassen. Wer aufgrund von Corona-Mindereinnahmen seine Miete nicht zahlen konnte, dem durfte in den Monaten April, Mai und Juni nicht gekündigt werden. Viele Haushalte und Unternehmen haben davon Gebrauch gemacht und die Miete nicht gezahlt.
Für gewerbliche Mieter gilt der Kündigungsschutz weiterhin, für private Mietverträge aber nicht. Ab 1. Juli darf wieder gekündigt werden, wenn private Mieter im Zahlungsrückstand sind. Nun stellt sich die Frage, wie Mieter die ausständigen Mieten aufbringen sollen, wenn sie schon die laufenden Mietzahlungen nicht zahlen können. Den Weg zur Hausbank können sich Betroffene in einer Notlage gleich sparen, denn wer in Kurzarbeit ist und seine Miete nicht zahlen kann, der gilt wohl kaum als kreditwürdig.
Der Mieterbund in Nordrhein-Westfalen sieht im Herbst eine große Kündigungswelle heranrollen. Besonders prekär soll die Lage im teuren München sein. Dort rechnet der Mieterbund mit 300.000 bis 400.000 bedrohten Mieterhaushalten. Nun fordert die Mieter-Lobby eine Verlängerung des Kündigungsschutzes für Privathaushalte. Aber kann das die Lösung sein? Wird das Problem nicht nur in die Zukunft verlagert?
Dazu Uwe Witt, AfD-Obmann im Ausschuss Arbeit & Soziales des Deutschen Bundestages: „Wer drei Monatsmieten nicht bedienen kann, wie soll derjenige bei Fortbestahen der Corona-Maßnahmen dann irgendwann sechs, neun oder noch mehr Mieten aufbringen. Im Gegenteil, durch eine Verlängerung des Kündigungsschutzes steigt nur das Risiko, gleich in die Privatinsolvenz zu gleiten. Und das gilt ebenso für den Vermieter, der monatelang keine Einnahme hat und möglicherweise Kreditraten an seine Bank entrichten muss. Die viel zu späten und völlig überzogenen Maßnahmen der Bundesregierung haben diese Situation erst herbeigeführt. Die jetzt in Kurzarbeit befindlichen oder schon entlassenen Angestellten sind völlig unverschuldet in diese Schuldenfalle geraten. Wie, sehr geehrter Herr Arbeitsminister Hubertus Heil, gedenken Sie denn diesen angerichteten Schaden zu regulieren? Oder nehmen Sie die unverschuldete Obdachlosigkeit von Hunderttausenden Familien billigend in kauf?“