Korbach: Großfamilie attackiert Rettungskräfte – Sanitäter verletzt

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Symbolbild

Der Respekt vor Rettungskräften nimmt immer mehr ab: eine Großfamilie attackierte vor einer Eisdiele in Korbach (Waldeck-Frankenberg) die Einsatzkräfte, die Sanitäter eilten nicht schnell genug zum Patienten, mit einer Fahrt von 11 Minuten seien sie schlicht zu langsam nach Ansicht der Angehörigen und für das „Bummeln“ folgte prompt die Quittung. Wie unter dem Nebel des Schweigens bereits üblich, wird von einer Großfamilie berichtet, zum Glück wissen die Nachrichtenkonsumenten trotzdem Bescheid, um welche Klientel es sich handelt.

Polizeipresse vom 17.8.2018:

Tumultartige Szenen vor einer Eisdiele in der Fußgängerzone. Rettungssanitäter und Notarzt wurden am Donnerstagabend gegen 20.10 Uhr zu einem Notfall in der Fußgängerzone gerufen. Ein 29-jähriger Mann aus Korbach musste nach einem medizinischen Notfall notärztlich behandelt werden. Obwohl der Rettungswagen ausweislich des Einsatzprotokolls nach 11 Minuten am Einsatzort war, dauerte dies Angehörigen einer Großfamilie offenbar zu lange. Verbal und handgreiflich behinderten sie die Rettungskräfte. Einer der Rettungssanitäter verletzte sich dadurch am Arm und meldete sich nach dem Einsatz krank. Die Polizei rückte mit drei Streifen zur Unterstützung an, so dass der Verletzte schlussendlich versorgt werden konnte. Die Angehörigen haben mit ihren Attacken ein schnelleres Verbringen des Patienten in das Krankenhaus verhindert. Mit Polizeibegleitung wurde der Patient um 20.50 Uhr in das Korbacher Krankenhaus eingeliefert. Damit aber noch nicht genug. Um 21.06 Uhr erschienen 20 Mitglieder der Familie am Krankenhaus und verlangten Einlass. Erst nach einer Ansprache durch die Polizei beruhigten sich die Gemüter langsam, so dass letztendlich zwei Angehörige das Krankenhaus betreten durften.

Der Vorfall wird nun ein juristisches Nachspiel nach sich ziehen. Die Polizei hat Strafanzeige wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen oder Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 115 StGB) erstattet.

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