Kirchenasyl: Etwa die Hälfte der Gemeinden missachtet BAMF-Regeln

527
Symbolbild

Vor rund drei Jahren traf das BAMF mit Vertretern der beiden großen Kirchen eine rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zum Kirchenasyl, etwa die Hälfte der Kirchengemeinden hält sich wohl nicht an die Regeln, sodass die mangelnde Kooperation durch ein Erlass des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) und seinen Länderkollegen ab dem 1. August 2018 bestraft werden soll.

Kungelei, die nicht funktioniert? Die Kirche legt fest, wer ein Härtefall ist und die Behörde entscheidet dann nachträglich? Hier wird  sich über rechtmäßig getroffene staatliche Entscheidungen hinweggesetzt und die Kirche leistet Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Und dass diese Verfahrensabsprache nicht rechtlich regelt ist, liegt wohl auf der Hand, da eine solche schlichtweg verfassungswidrig wäre.

Deutschland ermöglicht jedem „Flüchtling“ vorerst Zuflucht und nach negativem Asyl-Bescheid auch noch die Möglichkeit der Klage, sollte diese abgeschmettert werden, kann der Aufenthalt des Ausreisepflichtigen mit Kirchenasyl verlängert werden, um dann zumindest eine Duldung erfolgreich herbeizuführen, danach werden die armen „Schützlinge“ aus dem Kirchenasyl entlassen und zur weiteren Versorgung der Allgemeinheit übergeben. Bei den meisten Fällen von Kirchenasyl handelt es sich darum, die von Dublin II festgelegte Frist von sechs Monaten zu überschreiten, danach ist eine Rückführung in das EU-Erstaufnahmeland kaum noch möglich. Höchste Zeit, den Kirchen mal auf die Finger zu klopfen?

[…] Etwa die Hälfte der Kirchengemeinden hält sich nach Einschätzung der katholischen Kirche beim sogenannten Kirchenasyl nicht an die mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbarten Regeln.

2015 hatten die großen Kirchen und das Bamf vereinbart, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist, wenn die Gemeinden dem Amt Dossiers zu den Hintergründen der einzelnen Fälle übermitteln und jeweils einen kirchlichen Ansprechpartner benennen. Das Bamf wertet das Defizit als problematisch. In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018 wurden beim Bamf 2.533 Fälle von Kirchenasyl für insgesamt 3.481 Menschen registriert.

Seit 1. August 2018 bestraft ein Erlass von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und seinen Länderkollegen Gemeinden, die nicht kooperieren. Um die Überstellung eines Asylsuchenden in das jeweilige EU-Erstaufnahmeland wirksam zu verhindern, müssen sie das Kirchenasyl nicht mehr wie bisher für sechs, sondern für bis zu 18 Monate gewähren. Die Frist wird auch verlängert, wenn eine Gemeinde zwar kooperiert, im Falle einer abschlägigen Dossierprüfung durch das Bamf das Kirchenasyl aber nicht aufhebt. […] Quelle: Zeit Online/21.8.2018

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments