Seit Beginn der Flüchtlingskrise kommen immer mehr minderjährige Mädchen mit ihren oft volljährigen Ehemännern ins Land. Wie viele es genau sind, ist nicht erfasst, denn nur einige Bundesländer registrieren Minderjährigen-Ehen. „Eine seriöse Einschätzung der Zahlen ist fast unmöglich“, sagte auch der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe zu FOCUS Online. „Fest steht aber, dass das nicht nur Einzelfälle sind. Von daher ist es ganz sicher ein relevantes Thema.“ Nun wird der Fall eines Paares aus Syrien, die im Jahr 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, wohl an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gehen – und zum Präzedenzfall werden. Weiterlesen auf Focus Online
Etwas Nachhilfe für die Richter: Sind Kinderehen durch Deutsche schließbar? Nein! Warum also muss darüber nachgedacht werden, ob es für muslimische Flüchtlinge Ausnahmen geben soll? Die Rechtslage in anderen Ländern hat in Deutschland nicht zu interessieren. In Deutschland sind Kinderehen, Inzucht und Bigamie verboten, sexuelle Kontakte mit Minderjährigen strafbar. Auf der einen Seite plädieren deutsche Gesetze, dass Kinder einen besonderen Schutz haben müssen und auf der anderen Seite schaut man zu, wie Kinder unter 18 Jahre „verheiratet“ werden und viele sind „freiwillig“?! Auf der einen Seite werden Pädophile wegen Missbrauch von Minderjährigen weggesperrt, aber gegenüber Muslimen wird aufgrund des kulturellen Hintergrunds eine Ausnahme gemacht? Staatsrecht oder Religionsrecht? Allein die Tatsache, dass Gerichte keine klare Haltung zu hiesigem Recht einnehmen können und wollen, stellt doch den Rechtsstaat und geltendes Recht in Frage.
Genau das sind die Folgen der Aussagen von Politikern und Kirchenvertretern: Der Islam gehört zu Deutschland. Und damit wohl auch die Scharia in Form von Steinigung, Schächtung, Bescheidung, Ehrenmorde und Kinderehen. Und das Grundgesetz steht im Zweifel über der Scharia. Nein, es findet keine Islamisierung statt, das sind nur Verschwörungstheorien von Andersdenkenden.