Ein krimineller Rumäne, der mit Europäischen Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben ist und seit August 2016 in Auslieferungshaft in Deutschland sitzt, wird nicht in sein Heimatland ausgeliefert, weil die ihn zu erwartende Gefängniszelle weniger als sechs Quadratmeter beträgt und damit gegen die menschenunwürdige Unterbringung verstößt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Auslieferung des Rumänen in sein Heimatland daher abgelehnt, wie WAZ berichtet. Und jetzt kommt die Krönung: Das OLG Hamm hat den Rumänen aus der Haft entlassen.
Heißt das jetzt im Klartext, dass generell kriminelle Rumänen nicht abgeschoben werden können und man wird sie nicht mehr los? Wartet man ab, bis rumänische Knäste den deutschen Luxus-Standard-Knast erreichen? Offenbar steht nicht mehr der Straftatbestand im Vordergrund, sondern die humanitäre Behandlung von Kriminellen?