Jetzt sind sie halt wieder da: Ausreisegeld kassiert – wiedergekommen – erneut Asylantrag gestellt

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Symbolbild

Die Geldmaschine wird extra angeworfen, um abgelehnte Asylbewerber zur Rückkehr ins Herkunftsland zu bewegen. Personen, die durch illegale Einreise nach Deutschland gekommen sind, aber keinerlei Asylanspruch haben, rechtskräftig ausreisepflichtig sind und die Ausreisepflicht ignorieren, erhalten noch eine Belohnung des Steuerzahlers – Geld für freiwillige Ausreise.

Über 100.000 abgelehnte Asylbewerber kassierten das Ausreisegeld, von denen kehrten über 2.500 – also jene die ertappt wurden, die nicht Ertappten wählten vermutlich gleich eine andere Identität – eigenhändig nach Deutschland zurück, fanden wieder Aufnahme und stellten einen Folgeasylantrag. Die gesamte Prozedur von Asylantrag und dessen Prüfung nach kurzer Abwesenheit trotz vorherigem Negativbescheid beginnt von vorne und kann problemlos durchlaufen werden.

Auf eine Rundumversorgung folgt die nächste, wie sie wohl keinem Deutschen zu Teil wird, von dem aber Rechtstreue selbst bis in belanglose Angelegenheiten strikt verlangt und notfalls auch rücksichtslos durchgesetzt wird.

Welt.de berichtet:

Seit 2014 haben mehr als 100.000 abgelehnte Asylbewerber Geld dafür bekommen, dass sie Deutschland wieder verlassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

„2506 Personen von 102.761 abgelehnten Asylbewerbern, die freiwillig ausgereist waren, haben nach ihrer Wiedereinreise in den Jahren 2017 bis 2019 einen Asylfolgeantrag gestellt“, heißt es in der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einige weitere abgelehnte Asylbewerber kehrten den Angaben zufolge im gleichen Zeitraum über den Familiennachzug, für Studienaufenthalte oder zum Arbeiten nach Deutschland zurück. Die meisten abgelehnten Asylbewerber, die im vergangenen Jahr von dem Bund-Länder-Programm zur Reintegration im Heimatland profitierten, stammten aus Ost- und Südosteuropa. Am häufigsten nahmen Albaner (1345) und Serben (1088) die Förderung in Anspruch. Auch zahlreiche Menschen aus Georgien, Russland, Nordmazedonien und dem Irak entschieden sich für die Rückkehrhilfe.

Jeder Ausländer kann grundsätzlich nur einmal Geld aus dem Förderprogramm erhalten. Wer die Förderung in Anspruch nimmt und hinterher trotzdem wieder einreist, muss das Geld zurückzahlen. Zwischen Anfang 2017 und Ende April 2019 wurden laut Bundesinnenministerium Fördermittel in Höhe von rund 83.000 Euro zurückgezahlt.

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