Jens Spahn: Wer nicht widerspricht, wird automatisch Organspender

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende einführen. Damit wäre jeder Bürger automatisch Organspender, solange er nicht ausdrücklich „Nein“ dazu sagt.

Da zeigt es sich mal wieder das unsere Gesetze nicht mal das Papier wert sind, auf das sie geschrieben wurden. Herr Spahn weiß das er damit gegen das Transplantationsgesetz verstößt, aber das ist ihm egal, weil 2017/18 es nur 800 Organspender gab und das ist Herrn Spahn zu wenig, also zwingt er so das Volk zum Organspenden.

Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben. Bei der Entnahme von Organen unterscheidet das Gesetz zwischen der Organentnahme bei toten und bei lebenden Organspendern.

Es gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d. h. ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des Hirntodes) ist eine Transplantation nicht zulässig. Mit dem Gewebegesetz vom 20. Juli 2007 ist das Gesetz auch auf menschliches Gewebe und fötale Organe anwendbar

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