Illegale Einreise: Hunderttausende Verfahren gegen „Flüchtlinge“ eingestellt

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Deutschland ist unglaublich pingelig, wenn es um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben handelt, aber bei Anwendung von Gesetzen, die diese Masseneinreise regulieren könnte unglaublich nachlässig.   Es war Angela Merkel, die gesetzeswidrig handelte, indem sie das Dublin-Abkommen außer Kraft setzte und somit die illegale Masseneinwanderung von Hunderttausenden, wenn nicht Millionen illegaler Einwanderer erst ermöglichte, quasi das System faktisch zum Absaufen brachte. Welch eine Bankrotterklärung, wenn man alle illegal, ohne oder gefälschten Pass amnestiert und einen weiteren Pull-Effekt auslöst.

[…] In Deutschland gibt es 672.561 Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge wegen unerlaubter Einreise und anderer Straftaten. Die meisten Verfahren werden eingestellt. Um die Arbeit zu erleichtern wollen einige Länder manche Straftaten nun „entkriminalisieren“.  So wurden von Anfang Januar 2015 bis Ende März 2016 mehr als die Hälfte dieser Fälle (357.049 Fälle) allein wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt.

Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren und der Einstellungen hat Gründe: Illegale Einreise muss verfolgt werden, die Justiz hat dabei keinen Ermessensspielraum. Flüchtlinge aber fallen unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention – die Tatsache, dass die wenigsten mit einem ordentlichem Visum nach Deutschland kommen, wird nicht bestraft. […] Weiterlesen

Wie „geringfügig“ sind eigentlich die Kosten für 357.049 „Fälle“ von „geringfügiger“ illegaler Einreise ohne Ausreiseabsicht nach Deutschland? Das was jetzt passiert ist eine Farce und schadet dem Land. Der einzige der profitiert ist die Flüchtlingsindustrie mit zum Teil dubiosen Machenschaften.

Die Lösung kann aber auch nicht sein, einfach alle machen zu lassen, was sie wollen und gleichzeitig dem deutschen Bürger erklären, dass er aber Strafe zahlen muss, wenn er seinen Wohnort verspätet ummeldet. Das Meldegesetz wurde bekanntlich erst im letzten Herbst 2015 (für Deutsche?) verschärft. Bürger brauchen jetzt bei Umzügen in eine neue (Miet-)Wohnung wieder eine Bestätigung des Wohnungsgebers, allein das Anmelden am neuen Wohnort reicht den Behörden nicht mehr. Klare Linie der Politik: Den Deutschen pressen wo es nur geht, sonst großzügig sein.

Nochmal zur Erinnerung:

„Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 31
Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten

  1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die UNMITTELBAR aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.“

Wenn man dann mal so vergleicht, wie die Grenzbeamten in den Flughäfen der USA mit Einreisenden umgehen, die nicht kooperieren wollen…

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