Mit der Begründung, die Asylsuchenden seien aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland eingereist und seien nur wegen der Sozialleistungen hier, strich die Stadt Bamberg seit Sommer 2017 vielen Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung das Taschengeld. Der Flüchtlingsrat zeigte sich über die unmenschliche Vorgehensweise empört und legte Beschwerde ein, das bayerische Landessozialgericht rügte das Vorgehen als rechtswidrig und das nicht ausgezahlte Taschengeld muss rückwirkend erstattet werden.
Es sind nur Steuergelder, Steuergelder für Asylsuchende (?), die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisten. Natürlich wegen der Sozialleistungen, was denn sonst, in Sicherheit waren sie bereits, und natürlich ist die kostenlose Rundumversorgung nicht ausreichend, daher hat der Gesetzgeber noch ein Obolus draufgepackt – das Taschengeld.
[…] Das bayerische Landessozialgericht hat das Vorgehen der Stadt Bamberg in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber als „rechtswidrig“ gerügt. Seit Sommer 2017 zahlt das Sozialamt vielen Flüchtlingen keine Sozialleistungen mehr. Der Flüchtlingsrat beschwerte sich und bekam nun Recht. Das Sozialamt sieht die Verantwortung bei der bayerischen Staatsregierung.