Ab 1. Jan. 2024 soll das inhaltlich geänderte Lastenausgleichsgesetz von 1949 wieder in Kraft treten. Die „Kriegsfürsorge“ wurde umgewandelt in „soziale Entschädigung“ und soll laut Regelung u.a. durch Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Vorsorge nach dem Infektionsschutzgesetz zur Geltung kommen. Das lässt nichts Gutes ahnen.
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