Heckmeck im Fall Sami A.: Bundesregierung will Garantie für Folterverbot von Tunesien

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Offenbar löst der Fall Sami A. schlaflose Nächte für die Bundesregierung aus, das Wohlergehen des Gefährders, der im Falle seiner Abschiebung „Deutschland wird Blut weinen“ androhte, liegt den politisch Verantwortlichen sehr am Herzen. Obgleich der Ex-Leibwächter von Bin Laden nicht im Knast sitzt und sich frei in seiner Heimat bewegen kann, will die Bundesregierung von Tunesien eine Garantie für Folterverbot. An Unverschämtheit kaum zu überbieten, suggeriert doch diese Überheblichkeit, dass Tunesien ein Folter- und Unrechtsstaat sei, obwohl Tunesien die Antifolter-Konvention der UN unterschrieben hat und ein souveräner Staat ist.

Rheinische Post Presseportal:

Im Fall des rechtswidrig abgeschobenen tunesischen Gefährders Sami A. ist das Auswärtige Amt erneut aktiv geworden. Die Bundesregierung bemüht sich aktuell um eine diplomatische Zusicherung Tunesiens, Sami A. nicht zu foltern, wie die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Mittwoch) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr. Es hieß, man sei nach den Gerichtsurteilen erneut mit den dortigen Behörden in Kontakt getreten, „um gemeinsam eine möglichst rasche Lösung zu finden“. Auf Bitten des NRW-Integrationsministeriums habe man außerdem verschiedene Verbalnoten an die tunesische Regierung übermittelt. Dabei ging es zunächst in zwei Noten um Fragen der Rückführung von Sami A. nach Deutschland und um dessen Behandlung in Tunesien. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am vergangenen Mittwoch die Abschiebung A.s letztinstanzlich für „evident rechtswidrig“ erklärt. Die Behörden müssen sich deswegen darum bemühen, A. wieder nach Deutschland zu holen.

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