Hamburg: Erpressung per Hungerstreik – Syrer fordert Nachzug seiner Familie

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Symbolbild

Der Syrer Fadi A. flüchtete durch mehrere sichere Länder nach Deutschland, brachte sich in Sicherheit und erhielt subsidiären Schutz, seine Ehefrau und drei Söhne ließ er hingegen in Syrien zurück. Mittlerweile ist die Familie seit zwei Jahren getrennt. Indes der Frieden in Syrien so gut wie eingekehrt ist, hunderttausende Syrer in die Heimat bereits zurückkehrten, der Aufbau des Landes auf Hochtouren läuft,  der Fluchtgrund für Syrer im Wesentlichen entfallen ist und der Familienzusammenführung dort nichts mehr im Wege steht, tritt Fadi A. vor dem Hamburger Rathaus in den Hungerstreik, um so den Nachzug seiner Familie einzufordern. Bei seinem Protest bezieht er sich auch noch auf den Artikel 6 des Grundgesetzes. (Wer hat ihm das wohl ins Ohr geflüstert?) Das Foto des protestierenden Syrers.

Da sitzt der Syrer tatsächlich in Deutschland, wartet und protestiert, anstatt zu seiner Familie in Syrien zurückzukehren, weil die Zusammenführung in Deutschland ausgesetzt wurde? Ernsthaft? Offenbar geht es nicht um Sicherheit und Schutz, sondern eher um andere Aspekte?

Hamburger Abendblatt vom 23.11.2017:

Fadi A. fürchtet um die Sicherheit seiner Familie in Syrien. Aus Verzweiflung ist der 31-Jährige am Donnerstagmorgen in den Hungerstreik getreten. Vor dem Hamburger Rathaus. „Familie ist ein Grundrecht“ hat er auf ein weißes Laken geschrieben, das er vor sich hält. Die Polizei duldet seinen Protest, solange er alleine bleibt.

Fadi A. kam 2015 von Idlib im Nordwesten Syriens nach Deutschland. Dort musste er seine drei Söhne (Omar, 7, Wissam ,4, und Ahmad ,3) sowie seine Frau Remu zurücklassen. „Ich habe Angst um meine Familie“, sagt Fadi A., „die Situation in Syrien ist schrecklich, Bürgerkrieg, Chemiewaffen, Menschen verschwinden einfach. Ich kann nicht mehr.“ Doch er darf seine Familie nicht zu sich nach Deutschland holen, seitdem der Familiennachzug im vergangenen Jahr ausgesetzt wurde.

Fadi A. beruft sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, und fordert den Nachzug seiner Familie aus Syrien. Momentan ist der 31-Jährige hier in Deutschland nur subsidiär schutzberechtigt. Das heißt, dass er keine Asylberechtigung hat, ihm in seinem Herkunftsland jedoch ernsthafter Schaden droht. Auch Personen, die einen subsidiären Schutz in Deutschland genießen, haben ein Recht auf privilegierten Familiennachzug. Sie müssen dazu keinen Nachweis über eine Lebensunterhaltssicherung oder ausreichenden Wohnraum erbringen.

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