Grüne Deutschlandabschaffer klagen gegen bayerische Grenzpolizei

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) befürwortet grenzüberschreitende Kontrollen durch die Bayerische Polizei. Nach Auffassung des DPolG Landesvorsitzenden Rainer Nachtigall ist die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eine wichtige Aufgabe der Bayerischen Polizei und dient nicht nur der Sicherheit im grenznahen Raum, sondern für ganz Bayern. „Die eindrucksvollen Aufgriffszahlen der Fahndungseinheiten zeigen dies deutlich“, sagt Nachtigall.

Die rechtliche Befugnis zu diesen Kontrollen steht für die DPolG außer Frage. Gemeinsam mit der Bundespolizei gilt es die Sicherheit zu gewährleisten. Für die Klage der Grünen hat die DPolG deshalb kein Verständnis, zumal aus Sicht der Gewerkschaft eine Klage gegen die „Grenzpolizei“ eigentlich eine Klage gegen die Schleierfahndung und damit auch gegen mehr Sicherheit darstellt. Nachtigall weist darauf hin, dass die „Grenzpolizei“ zu nahezu 100% aus Kräften der Schleierfahndung besteht. „Die Schleierfahndung bestätigt mit ihren Fahndungserfolgen täglich dieses Erfolgsmodell.“

Die DPolG plädiert aber aus einsatztaktischen Gesichtspunkten dafür, dass mobile, flexible Fahndungsmaßnahmen effizienter sind, als reine Standkontrollen am Schlagbaum. Gelegentliche Standkontrollen sind damit ausgeschlossen. Ein guter Mix aus Standkontrollen und Kontrollen aus dem fließenden Verkehr sichert den Erfolg, da die Fahndungsmaßnahmen für Dritte schlechter einschätzbar sind, als dauerhafte Kontrollstellen. Die Bayerische Polizei unterstützt mit 600 Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei wöchentlich die stationären Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei. Diese Einsatzkräfte fehlen den Dienststellen der Landespolizei in ganz Bayern bei Unterstützungsmaßnahmen im täglichen Dienst. Der bessere Weg für die DPolG ist die von der Staatsregierung beschlossene personelle Aufstockung der Schleierfahndung.“

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