Die seh- und hörbehinderte Rentnerin Elfriede K. (81, Name geändert) ist Sozialhilfe-Empfängerin, der Eintrag „RF“ im Behindertenausweis befreit sie auf Antrag von TV- und Rundfunkgebühren und dennoch jagt der Beitragsservice die blinde Omi, berichtet die „BILD“.
Epoch Times berichtet mit Quelleverweis auf die Bild-Zeitung: Plötzlich kamen Mahnbriefe von der GEZ. Sie flatterten “bei meiner Tochter fast monatlich ins Haus”. Die Rentnerin lebte dort zwischen Juni und Dezember 2014 zur Pflege. Anfangs ignorierte sie die Schreiben und die Lastschriften der GEZ gingen mangels Konto-Deckung zurück. Im Juni 2015 schaltete sich ihr Sohn in das Geschehen ein und wendet sich schriftlich an den Beitragsservice. Im Brief schreibt er: “Meine Mutter ist 81 Jahre alt, fast blind und bezieht dementsprechend eine Blindenrente”, so “Bild”.
Anstatt aber seiner Bitte zu entsprechen von den Mahnungen abzusehen, erhält er am 28. Januar 2016 sogar die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung und schließlich eine Pfändungsankündigung am 7. März von der Stadtkasse Lohmar.
8 Tage später wollte der Vollziehungsbeamte kommen, um die „öffentlich-rechtliche Forderung aus Amtshilfe” in Höhe von 164,23 Euro zu pfänden. Der Termin am 15. März wurde zwischen 10 und 12 Uhr gelegt. Für Frau K. ist das zu viel – sie bricht zusammen. Ich “musste mir vom Pflegepersonal Morphium spritzen lassen.”
Einen Tag vor dem Termin am 14. März erklärt der Beamte endlich, er würde von der Zwangsvollstreckung absehen. Der Beitragsservice jedoch gibt den Fehler auf Anfrage nicht zu – “aus Datenschutzgründen”, wie Bild auf Nachfrage erfährt.