Gericht verlangt: Abgelehnter Asylbewerber aus Simbabwe muss nach Deutschland zurück

826
Symbolbild

Erst im Oktober 2017 ordnete das Verwaltungsgericht in Sigmaringen die sofortige Rückholung eines abgelehnten Asylbewerbers aus Afghanistan an. Nun ein weiteres Stück aus dem Tollhaus: Das Verwaltungsgericht Hannover verlangt, einen abgelehnten Asylbewerber aus Simbabwe nach Deutschland zurückzuholen, ansonsten droht dem BAMF ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro. Verständlich, dass das Verwaltungsgericht so viel Zeit hat sich damit zu beschäftigen, dagegen muss sich wohl der eine oder andere Bürger, was sein Fall und Anliegen betrifft, noch weiter gedulden, die Dinge müssen schon nach Priorität abgehandelt werden. Normalerweise schaut man erst zur eigenen Familie und dann beim Nachbar, aber hier liegt wohl Schwerkraft im Spiel?

Aber Ordnung muss sein, schließlich ist die Bundesrepublik ein Rechtsstaat, aber in der Flüchtlingspolitik vom Rechtsstaat zu sprechen, ist schon unfreiwillig komisch, denn ein Rechtsstaat hätte keine siebenstellige Zahl illegaler Migranten ohne Kontrolle ins Land und die Sozialsysteme gelassen, die kaum bis gar kein Recht auf Asyl haben?

Der Herr Afrikaner reiste vermutlich durch zig sichere Staaten und hätte deshalb von vorne herein gar keinen Asylanspruch gehabt. Glücksgefühle dürften dagegen bei dem abgeschobenen Afrikaner selbst herrschen, dass die Deutschen naiv genug sind,  mag er schon geahnt haben, nun hat er die Bestätigung? Der Mann soll zurückgeholt werden, damit über seinen erneuten Asylantrag in seiner Anwesenheit entschieden werden kann, schließlich seien auf einmal Papiere aufgetaucht, die seine politische Verfolgung in Simbabwe bestätigen. Als Wiedergutmachung bekommt er Asyl auf Lebzeiten ehrenhalber, alle anfallenden Lebenshaltungskosten werden vom deutschen Steuerzahler übernommen? Oder nach dem kostspieligen Kasperletheater – kostet fast nix – erfolgt doch noch die Abschiebung?

[…] Das BAMF muss einen nach Simbabwe abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Wie das Verwaltungsgericht Hannover mitteilte, soll der Mann bis zum 1. Februar aus dem Land im südlichen Afrika nach Deutschland zurückgeflogen werden. Andernfalls droht dem Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 8000 Euro. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Bundesamt im Laufe des Verfahrens Anordnungen des Verwaltungsgerichts missachtet.

Das BAF hatte den Asylantrag des Mannes nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und angeordnet, ihn nach Simbabwe abzuschieben. Ein Eilantrag des Mannes gegen die sofortige Abschiebung hatte im Juli beim Verwaltungsgericht Hannover zunächst keinen Erfolg.

Ende Oktober wurde der Mann zunächst nach Addis Abeba in Äthiopien geflogen. Von dort aus stellte er einen Abänderungsantrag und legte weitere Unterlagen vor, die belegen sollten, dass er in seiner Heimat politisch verfolgt wird. Das Verwaltungsgericht Hannover stimmte diesem erneuten Antrag zu und wies das Bundesamt an, die Abschiebung rückgängig zu machen. Trotz dieser Anordnung vom 26. Oktober wurde der Mann dann weiter nach Simbabwe gebracht. […] Quelle: Die Welt.de/3.1.2018

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments