Gericht urteilt gegen Scholz’ Grundsteuer – „Schallende Ohrfeige für die Regierung“

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer. Man habe ernste Bedenken, „dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“, teilte die Justizbehörde in Neustadt/Weinstraße mit.

Das höchste Finanzgericht des Bundeslandes gab damit in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht. Es setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus und ließ „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung – aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts – die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium will den Beschluss prüfen. Weiterlesen auf Focus Online

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barbara
barbara (@barbara)

Die armen Kommunen / Gemeinden , können die zu uns Geflüchteten nicht mehr angemessen versorgen, wenn die neue Grundsteuerregelung gekippt wird.
Obwohl in vielen Städten sie einen Hebesatz von 700% bzw. 800% festgesetzt haben.

Timon
Timon (@timoxx20)
Antwort an  barbara

Dann führt man in Deutschland den Solidaritätszuschlag wieder ein. Zusätzlich steht das Lastenausgleichsgesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, zur Verfügung, darüber kann man Immobilien mit einer Zwangshypothek belasten und große Vermögen mit Abgaben belegen. Der Möglichkeiten den deutschen Michel zu schröpfen gibt es viele, zumal der Michel still hält und alles über sich widerstandslos ergehen lässt.

barbara
barbara (@barbara)
Antwort an  Timon

Die anderen staatlichen Möglichkeiten der Enteignung sind mir bekannt.

FX9799
FX9799 (@fx9799)
Antwort an  Timon

Dagegen kann man was tun.
Das haus verkaufen, beim Notar eintragen,
und den Verkauf dann in der Schwebe lassen.

MaMa
MaMa (@mark)
Antwort an  Timon

Das glaube ich nicht. Diese Zeit ist um.
Die Richter bei den Gerichten sitzen im selben Boot. Im Fall einer Staatspleite saufen sie mit ab.

Während eine Ortskraft mit Doppelpass ausgeflogen werden wird, dürften die Staatsdiener im Ausland eher Asylantenstatus genießen.
Nur dass, das Ausland seinen Asylanten kein Bürgergeld zahlt, wenn man sie erst ins Land lässt.

Warum hat denn das Bundesverfassungsgericht jetzt die Zweckentfremdung von Krediten gestoppt?

Im Fall einer Staatspleite dürfte auch die Richterpension nur auf dem Papier stehen …

Timon
Timon (@timoxx20)
Antwort an  MaMa

Warten wir ab, es wird so kommen! Zwangshypotheken über das Lastenausgleichsgesetz sind verfassungskonform, denn dies gab es schon mal in Deutschland. Auch was den Soli betrifft, ist dies verfassungskonform, er kann wieder eingeführt werden. Aber was kümmert es mich, ich habe mit Deutschland nichts mehr zu tun. Mir kann man keine Zwangshypothek oder Soli aufs Auge drücken. Ich erinnere an Griechenland, was geschieht, wenn ein Staat Pleite oder extrem verschuldet ist. Damals kam die Troika und der IWF ist eingesprungen und hat die Obrigkeit mit Geld versorgt (neue Schulden) zulasten der Bevölkerung und dies führte zum Ausverkauf des Tafelsilbers der… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 5 Monate her von Timon
MaMa
MaMa (@mark)
Antwort an  Timon

Ich habe keinen Zweifel, dass die Pleite zu Zwangshypotheken führen kann. Aber, die Beteiligten Ortskräfte werden dann deutlich kleinere Brötchen essen. Oder glaubt jemand, dass 30 % Zwangshypothek alle Verbindlichkeiten der BRD decken können? Nun ja, die BRD soll ja auch noch eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Sollte diese Verschwörungstheorie wahr sein, dürften die Brötchen zu Krümmeln werden. Ob dann Zwangshypotheken noch kommen, das dürfte zu Komplikationen führen. Ich meine, beschränkte Haftung bedeutet, dass nur die Einlage zur Deckung der Verbindlichkeiten genutzt werden kann. Bei 3000 Mrd oder 6000 Mrd. Verbindlichkeit (wer weiß schon genaue Zahlen …) sind mit… Weiterlesen »