Das Amtsgericht Flensburg hat am Montag einen 42 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Angeklagte hatte sich zusammen mit anderen Personen auf einem Privatgelände verschanzt, um den Bau eines Möbelhauses und die Fällung von Bäumen zu verhindern, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Laut der Richterin hat ein sogenannter „rechtfertigender Notstand“ vorgelegen. Das Anliegen des Baumbesetzers, das Klima zu schützen, sei wichtiger gewesen als der Eigentumsschutz. Rechtfertigender Notstand wird in Paragraph 34 des Strafgesetzbuches definiert.
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Die Überschrift ist ein wenig irreführend, aber das macht das Urteil auch nicht besser.