Gericht hebt Abschiebung auf: Zwei albanische Familien wieder aus dem Flugzeug geholt

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Symbolbild

Drei albanische Familien sollten abgeschoben werden, zwei wurden nach einer Eilentscheidung vom Gericht wieder aus dem Flugzeug geholt, ein Formfehler des BAMF machte es möglich, also beim Beamtenmikado eingeschlafen und nicht rechtzeitig aufgewacht. Die zwei Familien dürfen vorerst in Gelsenkirchen  bleiben, bis die nächste Abschiebung droht und vorausgesetzt, dass sich nicht wieder ein Fauxpas einschleicht.

Bei Albanern handelt es sich fast ausschließlich um Wirtschaftsflüchtlinge, also um illegale Einwanderer, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern vor Armut und Perspektivlosigkeit, um langfristig bleiben zu können, beantragen viele von ihnen Asyl. Sie wissen zwar, dass das Asylgesuch abgelehnt wird, aber auch in Albanien spricht es sich in bunten Farben herum, wie gut es ihnen geht während des Asylverfahrens auf Kosten des Steuerzahlers in Deutschland und abgelehnte Asylbewerber nur sehr langsam abgeschoben werden, und sollte eine Abschiebung drohen, stehen irrlichternde Bessermenschen ihnen zur Seite, die den Asylmissbrauch auch noch billigen und von Humanität schwadronieren.

[…] Drei Familien aus Albanien sollten abgeschoben werden, zwei wurden nach einer Eilentscheidung wieder aus dem Flugzeug geholt. Die Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Aber nicht wegen Suizidgefahr, sondern wegen eines Formfehlers. In der Ausreiseaufforderung des BAMF hätte die nötige Befristungsmitteilung gefehlt.

Gegen 6.15 Uhr klopften Mitarbeiter des Ausländeramtes im Beisein der Polizei an die entsprechenden Türen in der Flüchtlingsunterkunft an der Katernberger Straße. Etwa 45 bis 60 Minuten Zeit hatten Frauen, Männer und Kinder, um ihre Sachen zu packen. „Zwei Familien sind der Aufforderung auch nachgekommen“, berichtete Polizeisprecher Torsten Sziesze Stunden nach dem Einsatz. In der dritten Familie sei es dagegen zu erheblichem Widerstand gekommen. Den hätten die Kollegen unterbinden und auch der Frau zur Entschärfung der Situation Handschellen anlegen müssen. „Nachdem sich alles beruhigt hatte, wurden die Handfesseln wieder entfernt.“ Die Tochter (19) war von der Abschiebung ausgenommen. […] Weiterlesen auf waz.de

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