Mittlerweile hat sich unter den vermeintlichen Asylbewerbern herumgesprochen, dass die Behauptung, homosexuell zu sein, vor Abschiebung schützen und zumindest ein Bleiberecht erwirken kann. Da nun offenbar auch Homosexualität als Asylgrund geltend gemacht werden kann, müssen die Angaben des Antragsstellers natürlich überprüft werden, schließlich muss die zuständige Behörde herausfinden, ob die angegebene Neigung auch den Tatsachen entspricht oder nur Mittel zum Zweck ist.
In Österreich bezweifelt ein Beamter des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl die Homosexualität eines Afghanen, offenbar ist der „Schutzsuchende“ beim Test durchgefallen und konnte nicht ausreichend seine sexuelle Orientierung nachweisen.
Focus Online berichtet:
Ein 18-jähriger Afghane war nach Österreich geflohen, weil er in Afghanistan eigenen Angaben zufolge als schwuler Mann verfolgt wurde. Seinen Asylantrag lehnte Österreich jedoch ab, wie die Wiener Wochenzeitung „Falter berichtet – die ausführliche Begründung liest sich haarsträubend.