„Gang und Gehabe nicht schwul“: Asylantrag eines homosexuellen Afghanen abgelehnt

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Mittlerweile hat sich unter den vermeintlichen Asylbewerbern herumgesprochen, dass die Behauptung, homosexuell zu sein, vor Abschiebung schützen und zumindest ein Bleiberecht erwirken kann. Da nun offenbar auch Homosexualität als Asylgrund geltend gemacht werden kann, müssen die Angaben des Antragsstellers natürlich überprüft werden, schließlich muss die zuständige Behörde herausfinden, ob die angegebene Neigung auch den Tatsachen entspricht oder nur Mittel zum Zweck ist.

In Österreich bezweifelt ein Beamter des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl die Homosexualität eines Afghanen, offenbar ist der „Schutzsuchende“ beim Test durchgefallen und konnte nicht ausreichend seine sexuelle Orientierung nachweisen.

Focus Online berichtet:

Ein 18-jähriger Afghane war nach Österreich geflohen, weil er in Afghanistan eigenen Angaben zufolge als schwuler Mann verfolgt wurde. Seinen Asylantrag lehnte Österreich jedoch ab, wie die Wiener Wochenzeitung „Falter  berichtet – die ausführliche Begründung liest sich haarsträubend.

Demnach stellte ein Beamter des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl die Homosexualität des Afghanen in Frage – weil dieser nicht den Klischees und Vorurteilen entsprach, die der Beamte offensichtlich über Homosexuelle hat. „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, zitiert der „Falter“ aus der Ablehnung des Asylantrags durch die Regionalstelle Wiener Neustadt. Weiterlesen
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