Klatsche für den sächsischen Verfassungsschutz: Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag in der Hauptverhandlung entschieden, dass die Behörde unter Leitung von Dirk-Martin Christian eine Äußerung künftig zu unterlassen hat. Der sächsische Inlandsgeheimdienst hatte gegenüber der Presse behauptet, die sächsische Bürgerbewegung „Freie Sachsen“, die auch an Kommunalwahlen teilnimmt, wolle einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten. Dem wurde nun durch ein Urteil ein Riegel vorgeschoben. Weiterlesen auf freilich-magazin.com
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