„Flüchtlinge“ klagen vor dem EU- Gerichtshof gegen EU-Türkei-Deal

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Ganz schön unverschämt, was die sich erlauben!? Drei „Flüchtlinge“ aus Pakistan und Afghanistan, die sich derzeit in Griechenland aufhalten, klagen vor dem EuGH gegen den Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei, berichtet die Kronenzeitung. Sie wollen, dass die Vereinbarung vom 18. März für nichtig erklärt wird. Sie argumentieren unter anderem, die Türkei sei für Flüchtlinge kein sicheres Drittland. Die Flüchtlingsvereinbarung zwischen der EU und der Türkei beruht auf dieser Annahme. Die Migranten berufen sich auch auf die Grundrechtecharta der EU, wonach kollektive Ausweisungen nicht zulässig sind.

„Flüchtlinge“ klagen? Eher haben wohl die Drahtzieher und Einflüsterer von NGOs ihre Finger im Spiel und finanzieren auch die Anwälte, um ihr einträgliches Geschäft nicht in Gefahr zu bringen. Fakt ist, die meisten „Flüchtlinge“ können weder lesen noch schreiben und damit auch keine Klage aufsetzen. Mit solch einem Auftreten wird die Akzeptanz gegenüber „Flüchtlingen“ nicht wachsen. Geht es hier wirklich noch um Schutz oder nur noch um Wohlstand einklagen?

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