„Flüchtlinge“: Arztpraxis dokumentiert staatlich gebilligten Sozialbetrug

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Ein Bericht eines Arztes, der dokumentiert, dass nicht nur die Bundespolizei, sondern auch die Betreuer der Zuwanderer an der Demontage des Rechtsstaates mitwirken.

Sehr geehrte Frau Lengsfeld,

gestern habe ich in meiner Praxis in Darmstadt, ich bin Frauenarzt, erfahren, dass es immer noch eine Steigerung des Staatsversagen in Sachen Asylpolitik gibt. Ich möchte Ihnen die Sachlage kurz schildern und mit Dokumenten belegen.

Gestern wurde in meiner Arztpraxis durch eine Betreuerin des Mutter Kind Hauses … eine Patientin zur Terminvergabe angemeldet.

Es wurden vorgelegt :  1. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber (ausgestellt von BPOLD Fluhafen Frankfurt am Main) auf den Namen… ;geboren am xx.xx.19xx in xxxxx, Angola, weiblich, ledig, nebst Kind (…, geb. xx.xx.xxxx)

  1. ein Krankenschein  des Magistrat der Stadt Frankfurt Jugend und Sozialamt auf den Namen …, geboren am xx.xx.xxxx, gemäß SGB XII SGB VIII § 40,  ausgestellt am x.xx.xxxx AZ xx.xxxx, Kassen Nr xxxxxx.

Wir sind als Kassenärzte verpflichtet, die Richtigkeit der vorgelegten Papiere zu überprüfen, um Schaden für die Gemeinschaft der Versicherten zu verhindern. Dies wurde mir seitens der KV Hessen bestätigt.

Meiner Helferin fiel auf, dass es sich bei der Anzumeldenden um zwei unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Namen handelt. Eine Person ist 20 Jahre alt und die die zweite ist minderjährig und knapp 17 Jahre alt.

Die Anmelderin des Mutter Kind Hauses bestand darauf, dass es ein und dieselbe Person sei und dass alles richtig sei… Diesen Widerspruch teilte ich sofort dem Amt für Jugend und Soziales durch Zusenden beider Dokumente per Fax mit. Von dort kam die Mitteilung, ich solle den Abrechnungsschein so behandeln, wie er ausgestellt ist.

Da auf der ersten Bescheinigung der Bundespolizei Flughafen Frankfurt die Vorgangsnummer … enthalten ist, konnte ich bei der Bundespolizei konkret nachfragen um den Widerspruch zu verstehen. Dort erfuhr ich, dass besagte Person am Frankfurter Flughafen mit dem Flugzeug angekommen ist und obwohl kein Mensch ohne Reisepässe ein Flugzeug betreten kann, bei der Bundespolizei angab, keine Reisedokumente zu haben.

Der von der Bundespolizei in der Bescheinigung eingetragene Name der Frau wurde von den Daten der Airline, die diese bei jedem Passagier übermitteln muss, übernommen. Gleichzeitig habe ich von der Bundespolizei erfahren, dass die Frau unter selbem Namen einen Antrag auf Visum in ihrem Heimatland bei deutschen Behörden gestellt hatte.

Das Wort „Asyl “ berechtigt jeden Ein-und Durchreisenden am Frankfurter Flughafen, wenn er nur seinen Pass zwischen Flugzeug und Grenzkontrolle verschwinden lässt, seine Identität  und Alter beliebig zu wechseln. Auch Transitreisende ohne Ziel Deutschland könnten dies tun.

Den Aussagen der Antragsteller wird seitens der nachfolgend zuständigen Behörden (Amt für Asylbewerber, Sozialamt, Jugendamt) primär geglaubt, was in diesem klaren Fall unfassbar ist.

Der Polizeibeamte sagte mir, dass 99 Prozent seiner Kollegen diesen Widerspruch im Rechtsverständnis nicht verstehen und polizeiliches rechtsstaatliches Handeln zur Farce wird.

Der Bundespolizist bestätigte mir, dass dies sehr häufig  am Frankfurter Flughafen vorkomme. Wenn sich das herumspricht, kann jeder Transitreisende mit dem Verlust seines Passes am Frankfurter Flughafen eine neue Identität bekommen und Asyl mit Integrationskurs dazu .Nur Europäern ist dies versagt, es sei denn, sie verleugnen ihre Herkunft.

Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein Arzt-Patienten-Kontakt. Das Arztgeheimnis habe ich nicht verletzt.

Der betreffende Arzt ist bereit, seinen Bericht eidesstattlich zu bezeugen.

Quelle: Achgut.com

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