Festnahme von zwei Syrern als mutmaßliche Mitglieder von ausländischen terroristischen Vereinigungen

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Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Mai 2017) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai und 5. Mai 2017 den 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulmalk A. sowie den 23-jährigen syrischen  Staatsangehörigen Mousa H. A. in Berlin und Sachsen-Anhalt festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB). Darüber hinaus besteht hinsichtlich des Beschuldigten Abdulmalk A. der dringende Tatverdacht, sich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§§ 129b, 129a StGB) und aus niedrigen Beweggründen im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen getötet und dadurch ein Kriegsverbrechen sowie einen Mord begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 StGB).

In dem Haftbefehl wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die Beschuldigten schlossen sich jeweils im Jahr 2012 im syrischen Bürgerkrieg einer zur terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) gehörenden Kampfeinheit an. Während sich der Beschuldigte Mousa H. A. als Kämpfer an Kampfhandlungen gegen Truppen des syrischen Machthabers Assad beteiligte, hatte der Beschuldigte Abdulmalk A. den Rang eines Befehlshabers der Vereinigung im östlichen Syrien inne und beteiligte sich an der Eroberung der Gasquellen in Tuinan und der syrischen Stadt Tabka. Darüber hinaus brachte er im Frühjahr des Jahres 2013 in der Nähe der Stadt Tabka einen Scharfschützen des syrischen Regimes in seine Gewalt, zwang diesen, sein eigenes Grab auszuheben und schnitt ihm die Kehle durch. Hierdurch wollte er den Machtanspruch der Vereinigung in der Region durchsetzen.

Etwa Mitte des Jahres 2013 schloss sich der Beschuldigte Abdulmalk A. in seiner Heimatstadt Deir Ezzor der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an und bekam – nachdem er zunächst als Kämpfer an mehreren Kampfhandlungen teilgenommen hatte – von der Vereinigung die Aufgabe des Verwalters des Euphrat-Staudamms nahe der Stadt Tabka übertragen.

Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

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