Fehlende Papiere: Immer mehr Ausreisepflichtige können nicht abgeschoben werden

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Immer mehr abgelehnte Asylbewerber und Migranten können von deutschen Behörden nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, da keine Reisedokumente oder Passersatzpapiere aus dem Herkunftsland vorlagen.

Wie sind die Individuen überhaupt ins Land gekommen? Offenbar wurden jene an der Grenze nicht abgewiesen, die sich als sogenannte „Flüchtlinge“ ausgaben und denen das Zauberwort „Asyl“ über die Lippen kam, einfach nach Deutschland rein gewinkt und kommen trotz Ausreisepflicht nun ohne Papiere nicht mehr raus. Die Individuen, die unberechtigterweise ohne Papiere eingereist sind, werden mit Sozialleistungen auf Monate sowie Jahre obendrein belohnt, im Gegensatz zu Einheimischen oder „die hier schon länger leben“, die sich bei Bittstellung auch noch die Hosen runterziehen lassen und jedes geforderte Dokument vorlegen müssen.

Völlig unglaubwürdig, dass diese Versorgungssuchenden ihre Pässe verloren haben? Wie konnten diese Personen ohne Dokumente andere Länder und Grenzen passieren? Deutschlands freundliche Nachbarn und EU-Partner haben wohl beide Auge zugedrückt und den Weg nach „GerMoney“ geebnet?  Der weggeworfene Pass hat Methode und ist den Behörden bestens bekannt.

[…] Die Zahl abgelehnter Asylbewerber und Migranten ohne Aufenthaltsrecht, die wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können, ist einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Ende 2017 seien insgesamt 64.914 Ausländer in Deutschland geduldet worden, weil keine Reisedokumente oder Passersatzpapiere aus dem Herkunftsland vorlagen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen internen Lagebericht des Bundesinnenministeriums. Ende 2016 habe diese Zahl noch bei 38.012 Personen gelegen. Das bedeute einen Anstieg um 71 Prozent innerhalb eines Jahres.

„Tendenziell ist die Anzahl der Ausreisepflichtigen, deren Duldung auf fehlenden Reisedokumenten beruht, im Verlauf des Jahres 2017 kontinuierlich angestiegen“, zitieren die Zeitung aus dem Bericht. Ende 2017 seien 5743 Personen aus Indien aus diesem Grund in Deutschland geduldet, 4943 aus Pakistan, 3915 aus Afghanistan und 3828 aus Russland.

Bei fast 3800 Menschen sei die Staatsangehörigkeit für die deutschen Behörden „ungeklärt“. Sie blieben mit einer sogenannten Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz vorübergehend in Deutschland. Vor allem bei Menschen aus Indien und Pakistan unterließen deutsche Behörden eine Abschiebung. […] Quelle: Die Welt.de/26.3.2018

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