Der EuGH hat am Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass staatenlose Palästinenser, die beim Palästinenserhilfswerk UNRWA registriert sind, in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden können, wenn das UNRWA ihnen nicht mehr ein Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren kann (Urteil vom 13.06.2024, Az. C-563/22). Das berichtete das Jura-Blog LTO. Der Entscheidung liegt ein Fall aus Bulgarien zugrunde, in dem eine Mutter und ihre minderjährige Tochter 2018 Asyl beantragt hatten, weil das UNRWA ihnen keinen Schutz mehr bieten könne. Weiterlesen auf freilich-magazin.com
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