Engelhard Mazanke (58), Direktor des Einwanderungsamtes, wird in einem internen Protokoll so zitiert: „Erkennungsdienstliche Behandlungen bzw. Sicherheitsüberprüfungen werden ausgesetzt.“
Also keine Abnahme von Fingerabdrücken bei Neuankömmlingen, kein Vergleich der Stammdaten (Name, Geburtsdatum) mit Datenbanken.
Die Innenverwaltung will sich auf B.Z.-Anfrage nicht äußern und verweist auf die Zuständigkeit des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Dessen Sprecherin Monika Hebbinghaus: „Die Registrierung als Kriegsflüchtling ist freiwillig. Alle Personen, die aufgenommen werden (§ 24 Aufenthaltsgesetz), haben Anspruch auf Schutz und einen Aufenthaltsstatus. Die Meldung im Ankunftszentrum dient allein dem Zugang zu Leistungen bzw. Erstversorgung.“
„Bei der Gruppe der Kriegsflüchtlinge, in der Mehrheit Frauen, Kinder und Schutzbedürftige, reicht es aus Sicht des LAF als zuständige ordnungsrechtliche Behörde aus, eine erkennungsdienstliche Behandlung nur stichprobenartig anzuwenden.“
Quelle: bz-berlin.de (Artikel im Archiv)
Politikstube: Diese Nachricht werden die Trittbrettfahrer wohlwollend zur Kenntnis nehmen und die Chance auf unkontrollierte Einreise als „Kriegsflüchtling“ nutzen. Das Chaos und die Überforderung sind die goldenen Tickets in ein besseres Versorgungssystem.