Ein Staat lässt sich bei der Sammelabschiebung vorführen: Statt 40 nur 12 im Flieger

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Symbolbild Abschiebung

Einmal in Deutschland eingereist gestaltet sich die Ausreise als fast unmöglich. Ab und zu wird eine Sammelabschiebung geplant und durchgeführt, die Bürger haben Boote weise Menschen vor Augen, die die Chartermaschine füllt, aber in der Regel treten nur wenige abgelehnte Asylbewerber oder sonstige nicht aufenthaltsberechtigte Personen den Rückflug an, sie tauchen vor der Abholung einfach ab, vermutlich wurden die Ausreispflichtigen vorab informiert.  Eine weitere Placebo-Aktion gab es in der vergangenen Woche am Münchner Flughafen,  statt 40 Asylbewerber wurden nur 12 nach Italien verfrachtet, um dort ihr Asylgesuch zu stellen.

12 – in Worten: Zwölf – Personen wurden abgeschoben, und das auf einen Schlag, unglaublich, tolle Leistung. Ab wann spricht man von einer Sammelabschiebung? Ab zwei bis drei Personen? 12 Personen abgeschoben, ob das wohl die Situation in Deutschland nachhaltig verbessert?  Warum kann man diese Illegalen nicht in geschlossenen Transitzonen bringen, die sie erst zum Heimflug verlassen dürfen?

Merkur Online vom 16.1.2018:

Die Maschine hob in der vergangenen Woche am Münchner Flughafen ab. Asylbewerber vorwiegend aus Afrika wurden nach dem Dublin III-Abkommen nach Italien gebracht: Ihr Asylgesuch muss nach geltender Rechtslage dort behandelt werden.

Bei der Sammelaktion  sollten Asylbewerber aus mehreren großen Unterkünften Oberbayerns zusammen ausgeflogen werden, statt sie einzeln abzuschieben.  Dem Vernehmen nach hatte die Regierung von Oberbayern 40 „handsame“ Flüchtlinge benannt, die im Rahmen dieses Pilotversuch in ihren Unterkünften abgeholt werden sollten. Angesichts der Erkenntnis, dass viele Abschiebungen teils in letzter Sekunde scheitern, hoffte man, de facto 25 Flüchtlinge wirklich in die Maschine zu bekommen. Am Ende waren es nur die vom Ministerium genannten zwölf, während es am Flugplatz in München in jener Nacht vor Polizisten aus ganz Oberbayern nur so gewimmelt haben muss.

Die Brucker Polizei hatte demnach eine Liste mit elf aus der Unterkunft am Fliegerhorst abzuschiebenden Personen erhalten. Einer war vorher schon untergetaucht, ein anderer hatte die Unterkunft unter Rückgabe seines Hausausweises verlassen. Neun der betroffenen Flüchtlinge also sollten wirklich da sein, antreffen konnte die Polizei in der Unterkunft aber nur vier der Abschiebe-Kandidaten. Die Personen aus Nigeria (drei) und Pakistan seien dann tatsächlich nach München gebracht und dort den zuständigen Beamten übergeben worden, berichtet der Politzeisprecher. Vier von elf aus Bruck, zwölf von 40 bei der gesamten Aktion? Eine dann doch eher mittelmäßige Quote.

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