Im Jahr 2018 griffen deutsche Beamte an der Grenze zu Österreich einen Syrer auf und schoben ihn am selben Tag wieder ab. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt: Die Abschiebung habe seine Menschenrechte verletzt. Der Steuerzahler zahlt neben den Verfahrenskosten 8000 Euro Schadenersatz an den Syrer.
Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei. Weiterlesen auf nius.de