Droht Kündigungswelle? Bundestag beschließt Impfpflicht für Gesundheitspersonal

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Der Bundestag hat eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 571 Abgeordnete für die Neuerungen, 80 dagegen, 38 enthielten sich. Neben der Ampel-Koalition, die 416 Mandate hat, hatte zuvor auch die Union schon ihre Zustimmung angekündigt, die AfD wollte dagegen stimmen und die Linke sich enthalten.

Die Änderung sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat vor einer Kündigungswelle als Folge einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gewarnt. Die Empathie der Beschäftigten in Gesundheitsberufen werde seit Jahren ausgenutzt, kritisierte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag im RBB-Inforadio.

Nun würden sie erneut in eine „besondere Verantwortung“ genommen. „Deswegen ist es vielleicht für einige der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt und sie verlassen diesen wunderbaren Beruf.“

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