Eine arbeitslose Familie in Dresden sucht dringend eine neue Wohnung, nachdem ihnen die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf ins Haus flatterte und die derzeitige Wohnung bis zum 1.10.2018 geräumt werden muss. Aber auch der Wohnungsmarkt in Dresden ist angespannt, eine passende Wohnung zu finden, die den Auflagen des Jobcenters entsprechen, macht die Suche nicht einfacher.
Nach langwieriger und nervenaufreibender Suche folgte dann der ersehnte Glücksgriff, das Fundstück eine Zwei-Zimmer-Wohnung, günstiger als die gekündigte Wohnung, allerdings stellt sich das Jobcenter quer und lehnt das Angebot ab. Nun könnten eine Räumungsklage des Vermieters und die Obdachlosigkeit für die Familie drohen.
Bild-Zeitung berichtet über diesen Vorfall:
Elide Marous (33) und ihr Lebensgefährte Jan Fiebrandt (31) aus Dresden-Löbtau sind arbeitslos. Sie ist gelernte Hauswirtschafterin, er war Wachmann – bis zu einem Arbeitsunfall vor zwei Monaten.
Im Frühsommer der Schock: Ihr Vermieter meldete Eigenbedarf an! Zum 1. Oktober! Um die 40 Wohnungen hat das Hartz-IV-Paar seit Ende Juni angeschaut. Mitte September dann der Glücksgriff: eine Zwei-Zimmer-Wohnung für 544 Euro – sechs Euro weniger als die derzeitige Miete. Doch das Jobcenter lehnt das Angebot ab! Dabei liegt die Kaltmiete mit 420 Euro rund 10 Euro unter der Obergrenze! Weiterlesen auf Bild-Zeitung