„Diskriminierung“: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

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Wegen Diskriminierung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Deutsche Bahn verurteilt. Begründung: Sie sprach einen sich divers fühlenden Kunden mit „Herr“ an. In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro.

Geklagt hatte eine Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit diskriminiert. Daher muß der Konzern nun auch eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zahlen. Denn, so die Richter, „die klagende Person“ habe einen immateriellen Schaden erlitten. Sie erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ als Angriff auf die eigene Person. Und das führe zu deutlichen psychischen Belastungen.

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