Dieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

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Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer.

Der Kläger ist Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen. Weiterlesen auf Junge Freiheit.de

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