„Deutschland sei ein Rechtsstaat“: Merkel betont Rechtmäßigkeit von Klagen gegen Abschiebungen

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Ausgerechnet Angela Merkel palavert von Recht und Gesetz, die im Alleingang im Jahr 2015 (Wirtschaftsflüchtlinge in Budapest) vom sogenannten Selbsteintrittsrecht (Schlupfwinkel in der Dublin-Verordnung) Gebrauch machte, und damit Tür und Tor für die Einwanderung nach Deutschland öffnete und so die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen nun in Deutschland lag. Manchmal gilt das Gesetz, manchmal nicht, hängt davon ab, was gerade opportun ist?

[…] Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Rechtmäßigkeit von Klagen gegen Abschiebungen betont. Deutschland sei ein Rechtsstaat, sagte Merkel am Montag in Frankfurt am Main nach einem Treffen mit Unionspolitikern aus den Ländern. Es sei klar, „dass natürlich die Möglichkeiten des Rechtsstaats genutzt werden können“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“ beklagt, welche die Bemühungen des Rechtsstaats sabotiere. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.

„Wir müssen darauf achten, dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden“, sagte Merkel. „Und wenn es Menschen gibt, die kein Aufenthaltsrecht bei uns haben, dann ist die Erwartung berechtigt, dass sie eben unser Land auch verlassen müssen.“ (AFP) […]

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