Das gibt es nur in Buntland: Bremen darf Gefährder nicht abschieben

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Symbolbild

Die Ohnmacht des deutschen Staates wird den Bürgern mal wieder vor Augen geführt: Ein Gefährder kann nicht abgeschoben werden, weil seine Menschenrechte in der Heimat nicht gewährleistet werden können. Die Zusagen aus Algerien reichen dem Bundesverwaltungsgericht nicht aus. Wichtig scheint offensichtlich das Menschenrecht solcher Gefährder zu sein, welche selbst am wenigsten Respekt vor dem Recht anderer Menschen  haben? Die Gefahr des Verlusts von Menschenrechten im Rückführungsland des abzuschiebenden Gefährders wiegt schwerer als das Risiko, das dieser im Gastland versucht unschuldige Menschen zu gefährden?

[…] Bremen ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, einen von den Behörden als Gefährder eingestuften Algerier abzuschieben. Wie Innensenator Ulrich Mäurer mitteilte, verbot das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung des 37-Jährigen in sein Heimatland. Demnach bewertete es die von der Regierung in Algier gemachten Zusagen zur Wahrung seiner Menschenrechte als nicht ausreichend.

Der seit März in Abschiebehaft sitzende Oussama B. sollte eigentlich am Freitag abgeschoben werden, dem kamen die Leipziger Richter mit ihrer einstweiligen Anordnung zuvor. Ein Urteil im sogenannten Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Der Mann befindet sich seit Donnerstagabend auf freien Fuß, weil das Bremer Amtsgericht den Haftbefehl aus „rein formalen Gründen“ aufhob. Dafür wird der Gefährder intensiv überwacht. „Die Polizei hat sich auf diesen Fall umfassend vorbereitet.“ Dem 37-Jährigen seien bei der Haftentlassung auch „engmaschige Meldeauflagen und starke räumliche Beschränkungen“ auferlegt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Bremer Gefährders vor einigen Monaten erlaubt, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass ihm in Algerien keine menschenunwürdige Behandlung droht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte dies und verwarf eine Verfassungsbeschwerde des Mannes. […] n-tv.de/17.11.2017

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