Chemnitz: „Aktenfehler“ verhinderte Abschiebung des Mörders

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Die Mühlen der Behörden arbeiten in den meisten Fällen schwerfällig, u.a. sorgen auch die Nachlässigkeiten des Öfteren für folgenreiche Patzer und damit für immenses Versagen des Staates.  Schwerwiegende Behördenfehler kommen erst dann ans Licht, wenn z.B.  ein grausamer Mord die Öffentlichkeit aufrüttelt und tiefer recherchiert wird, wie  im Fall des Messermörders in Chemnitz. Ein Aktenfehler sei schuld daran, dass das Goldstück nicht nach Bulgarien abgeschoben wurde und in Deutschland bleiben durfte.

Aktenfehler hin oder her, es liegt doch gar  kein politischer Wille für Abschiebungen vor, und selbst wenn ein Abschiebetermin festgelegt wird, dann muss erst einmal der Abzuschiebende in der Flüchtlingsunterkunft oder Wohnung angetroffen werden, zudem die Schwierigkeiten (Widerstand und Gewalt) denjenigen ins Flugzeug reinzusetzen, oder ein ärztliches Attest lässt gleich den Abschiebeflug platzen. Auch wenn die Abschiebung des Messermörders rechtzeitig erfolgt wäre, kann man davon ausgehen, dass die Fachkraft mit neuer Identität wenige Tage/Wochen wieder in Deutschland eingereist wäre.

[…] Die 2016 noch mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Messerstechers von Chemnitz ist nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ aufgrund eines Aktenfehlers unterblieben. So habe die Ausländerbehörde in Chemnitz zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, bestätigte ein Behördensprecher der Zeitung.

Diese Frist sei aber „nicht in die Akte übertragen“ worden. Man sei deshalb davon ausgegangen, nur bis August Zeit zu haben. Und weil die Zeit für eine Abschiebung als zu kurz erschien, habe man alle Abschiebevorbereitungen am 21. Juli 2016 eingestellt, wurde der Sprecher zitiert. […] Quelle: Die Welt.de/9.9.2018

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