Bußgelder wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen!

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Hierzu RA Claus Pinkerneil : Weihnachtslockdown, Ausgangssperre, Besuchsbeschränkungen – KEINE ANGST VOR BUSSGELDERN!

Die Regierung hat ganz offenbar wieder einmal nicht nur grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert sondern auch vergessen, dass bereits im Frühjahr mehrere Gerichte klargestellt haben, dass praktisch „jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vornherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass geeignet sein kann, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen“ (BayVGH v. 30.03.20) und der Bürger nicht in der Pflicht ist, einen solchen Grund nachzuweisen. Vielmehr gilt – wie sonst auch im Strafverfahren – dass der Staat in der Beweispflicht ist, dass ein triftiger Grund NICHT vorlag: „Das Gebot der Glaubhaftmachung des triftigen Grundes erweist sich als unzumutbar“ (Saarl. VerfGH v 28.04.20).

Bedeutet: Wenn Ihr in einer Kontrolle (oder später) keinerlei Aussagen macht wird ein Bussgeld vor Gericht nicht halten können! Entsprechend wurden bislang sämtliche von uns vertretene Bussgeldverfahren (insb. wegen Ausgangsbeschränkungen) eingestellt.
Deshalb: Respektiert diejenigen, die in der Weihnachtszeit nicht besucht werden möchten – und hört im übrigen auf Euer Herz und gesunden Menschenverstand und lebt Euer Leben! Und legt immer gegen etwaige Bussgelder Einspruch ein (mit oder ohne Anwalt)!

In diesem Sinne: Eine schöne Adventszeit und Frohe Weihnachten!

Quelle: Facebook

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