Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat erstmals nicht einer Coronamaßnahme entsprochen. Es hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, wonach ein zuvor verhängtes Verbot einer Demonstration wieder aufgehoben werden muss.
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat erstmals nicht einer Coronamaßnahme entsprochen. Es hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, wonach ein zuvor verhängtes Verbot einer Demonstration wieder aufgehoben werden muss.