Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des von der Bundesregierung geplanten Bürgergelds werden die Sanktionen für Sozialhilfeempfänger entschärft. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr. Leistungskürzungen sind demnach nur noch nach einem wiederholten Meldeversäumnis möglich und werden auf zehn Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
Zum nächsten Jahr will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein sogenanntes Bürgergeld einführen, das die bisherige Grundsicherung ablösen und auch die sogenannten Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu regeln soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergelds für den Sommer angekündigt.
Quelle: Welt.de