Bundestag beschließt Aufbau von anonymen bundesweiten Meldestellen

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Ein neues Gesetz sieht die deutschlandweite Erstellung von Meldestellen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Behörden vor. Nicht nur verfassungsfeindliche Äußerungen sollen dort gemeldet werden, sondern auch Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Behörden sollen interne Meldestellen einrichten. Das Bundesministerium für Justiz sowie weitere Bundesbehörden sollen zudem als externe Meldestellen fungieren. Der Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz, welches nun vom Bundestag beschlossen wurde, soll vor Repressalien schützen. „Hinweisgeber“ sollen gegen Benachteiligungen wie z. B. einer Entlassung geschützt werden. Die Beweislast liegt hierbei nicht beim geschädigten Hinweisgeber. Auch Meldungen zu verfassungsfeindlichen Äußerungen von Beamten sollen unter den Hinweisgeberschutz fallen. Denn Beamte müssen Verfassungstreue vorweisen. Mündliche Aussagen oder auch digitale Nachrichten können gemeldet werden. Dadurch soll der Staatsapparat vor Unterwanderung durch „Reichsbürgern” und anderen Verfassungsfeinden geschützt werden.

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