Bonus für algerischen Intensivtäter: Richter verkürzt Strafe wegen „Haftempfindlichkeit“

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Deutsche Kuscheljustiz – warmherzig, kultursensibel und rücksichtsvoll? Wegen „Haftempfindlichkeit“ verkürzt ein Richter die Haftstrafe für einen Algerier, ein Intensivtäter, der in sieben Monaten sechs Straftaten beging. Während GEZ-Verweigerer, Steuerhinterzieher und im Müll wühlende Rentner die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, bricht der Toleranzwahn bei den Göttern in Schwarz aus, wenn es um ausländische Kriminelle und ihren Befindlichkeiten geht, denn auch die dümmste Ausrede entfalten bei weichgespülten Richtern eine Wirkung, nicht selten lässt man „Milde und Gnade“ im „Namen des Volkes“ walten. Würde das „Volk“ wirklich so urteilen, und welches Volk ist eigentlich gemeint? Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern offenbar so manche abgehobene Richter, die Streicheleinheiten verteilen?

[…] Der algerische Intensivtäter Adel S. (28) lebte seit 2015 in Plauen und beging in 7 Monaten 6 Straftaten. Er raubte Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Mann  für immer das Gesicht mit einem Messer.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte und sagte: „Wir haben genügend deutsche Straftäter, da brauchen wir keine ausländischen.“

Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zwei Jahre und sechs Monate Haft – und die Begründung von Richter Rupert Geußer (55), die sprachlos macht. „Die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zu dem sein Urteil. […] Quelle: Bild.de/25.4.2018   Foto von Adel S. und Richter Geußer im Artikel der Bild-Zeitung.

 

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