BMI bestätigt: „Notbremsen“-Gesetz hebt Grundrechte der Unverletzlichkeit von Wohnung und Körper auf

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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gehörten bisher zu den Grundrechten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte „Notbremsen-Gesetz“ hebt diese Grundrechte auf. Dies bestätigte heute der Sprecher des Innenministeriums auf der Bundespressekonferenz.

Wer jetzt noch die Alparteien wählt, sollte nach Nordkorea auswandern, denn er liebt Diktaturen!

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