Auf der Bundesallee in Wilmersdorf ist am Morgen eine Radfahrerin von einem Betonmisch-Lkw überrollt worden. Die Frau wurde unter dem Lkw eingeklemmt und lebensgefährlich verletzt. Sie musste von der Feuerwehr befreit werden.
Dafür musste ein Rüstwagen mit Spezialwerkzeug angefordert werden, der in Siemensstadt stationiert ist. Doch weil Klima-Kleber zu der Zeit die A100 blockierten, sei der Rüstwagen im Stau auf der Rudolf-Wissell-Brücke stecken geblieben, sagte ein Feuerwehrsprecher. Dadurch habe sich die Rettung der Frau verzögert.
„Unsere Einsatzkräfte waren dadurch gezwungen, die Frau mit anderen Mitteln zu befreien.“ Durch den Stau seien auch weitere Rettungskräfte verspätet eingetroffen.
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Wenn man als Passant einem Verletzten keine Hilfe leistet, wird man wegen unterlassener Hilfeleistung in Deutschland angeklagt. Richtig so. Wenn man als Passant einen Unfall mit dem Handy filmt, wird man angeklagt, richtig so.
Wenn man als Klimagestörter Fahrbahnen blockiert und Menschenleben gefährdet, wird man ermahnt oder max. mit einer kleinen Geldstrafe belegt. Dies hat wahrlich nicht mit Gerechtigkeit und Recht zu tun, dies ist Rechtsbeugung und zweierlei Maß. Es erfolgt in Deutschland eine Unterteilung in der gute Straftäter und der böse Straftäter, je nach politischem Nutzen.
Es wird Zeit, das diese Straftäter ordentlich bestraft werden, notfalls mit Änderung der Gesetze. Wenn ich sehe, wie mit Demonstranten umgegangen wird, die gegen die Corona Maßnahmen demonstrieren, steht das in keinem Verhältnis zueinander.
Dazu braucht es keine Änderung der Gesetze. Laut Gesetz hätten diese Straftäter hart bestraft werden müssen, aber die Gesetze werden leider nur noch gegen vernunftbegabte Bürger angewendet und dementsprechend „angepasst“. Immer nach dem Motto „Widewidewitt, ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt…“
Die hierfür notwendigen Gesetze sind vorhanden. $ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren… Weiterlesen »
Ja, was soll man zu diesen Klimaspinnern sagen? Das sind selbstverständlich Kriminelle. Müssen angeklagt und hart verurteilt werden. Aber das wird es in dieser B******republik nicht geben.